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Endlager Konrad (Link zur Startseite)


Bis zum genehmigten Endlager ein langer Weg

Nie zuvor fand in Deutschland ein ähnlich umfangreiches Planfeststellungsverfahren statt. Mehr als 30 Jahre sind seit den ersten Untersuchungen des Schachtes Konrad hinsichtlich seiner Eignung als Endlager für radioaktive Abfälle vergangen.

Ausgabejahr
2008
Erscheinungsdatum
15.05.2008

Noch bevor der Erzabbau aus Gründen der Unrentabilität eingestellt wird, beginnen im Jahr 1975 die ersten Voruntersuchungen zur geowissenschaftlichen Eignung des Schachtes Konrad als Endlager für radioaktive Abfälle. Bis 1982 laufen die umfangreichen Untersuchungen des Forschungszentrums für Gesundheit und Umwelt (GSF) zu Geologie, Hydrologie, Gebirgsmechanik, Seismologie und Radiologie des Endlagers.

Nachdem feststand, dass Konrad als Endlager geeignet ist, stellte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) – Vorgängerbehörde des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) – am 31.08.1982 den Antrag auf Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens. Danach wurden weitere Untersuchungen durchgeführt. Gegenstand der Prüfungen waren die Eigenschaften der geologischen Formationen als Ausbreitungsbarriere für Radionuklide in Bezug auf Durchlässigkeit und Aufnahmeverhalten sowie die gebirgsmechanischen Verhältnisse und die seismische Stabilität des Standortes.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Frist der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinden, Einsicht zu nehmen und Einwendungen gegen den Plan zu erheben. 1992 kommt es zum 75-tägigen Erörterungstermin zwischen dem BfS als Antragsteller, der Genehmigungsbehörde (niedersächsisches Umweltministerium) und Einwenderinnen und Einwendern. Mehr als 290.000 Einwendungen wurden vom BfS zu knapp 1000 Einzelthemen zusammengefaßt. Wo immer möglich werden die Ergebnisse der Erörterung in das Planungskonzept übernommen.

2002 erhält Schacht Konrad nach einer 20-jährigen Phase der Planung und Erkundung durch das niedersächsische Umweltministerium den Planfeststellungsbeschluß für das Endlager Konrad. Er sieht die Entsorgung aller Arten radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung vor. Die Einlagerungskapazität ist auf 303.000 Kubikmeter Abfallgebinde-Volumen begrenzt.

Die umfangreichen Untersuchungen und Analysen zeigen deutlich, dass Konrad außergewöhnlich günstige Bedingungen als Endlager für radioaktive Abfälle aufweist. Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg und des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigen den Planfeststellungsbeschluß. Ab Ende 2013 kann voraussichtlich mit der Einlagerung begonnen werden.

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