Planfeststellungsbeschluss
Die Planfeststellung ist in Deutschland nach dem Verwaltungsrecht des Bundes und der Länder ein (förmliches) Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Die Planfeststellung ersetzt alle anderen behördlichen Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen.





