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Endlager Konrad (Link zur Startseite)


Kosten und Kostenverteilung des Endlagerprojekts Schacht Konrad

Kosten für die Endlagerung radioaktiver Abfälle fallen sowohl bei der Planung, der Durchführung des Genehmigungsverfahrens, der Errichtung als auch dem Betrieb und der Stilllegung eines Endlagers an.

Für die Erkundungs- und Planungsarbeiten des Endlagerprojekts Schacht Konrad beliefen sich die Kosten bis Ende 2007 auf 945 Millionen Euro.

Der Umbau von Schacht Konrad zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle wird voraussichtlich rund 1,6 Milliarden Euro kosten. Das ist das Ergebnis erster konkreter Berechnungen des vom BfS mit der Errichtung beauftragten Unternehmens, der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern mbH (DBE). Frühere grobe Schätzungen aus den 80er und 90er Jahren gingen von umgerechnet etwa 900 Millionen Euro aus. Hintergrund sind geänderte Rahmenbedingungen. Der überwiegende Teil der Kosten, nämlich rund 1,5 Milliarden Euro, entfallen dabei auf die DBE. Knapp 80 Millionen Euro entfallen auf die zuständigen Bundesbehörden und sonstigen Auftragnehmer des Bundes. Die Kosten für die Errichtung des Endlagers stellt das BfS den Abfallverursachern in Rechnung.

Der finanzielle Aufwand des Bundes wird durch Beiträge der Abfallverursacher gedeckt.

Beiträge können erst nach Abschluss der beitragsfähigen Arbeiten erhoben werden, deswegen wurde entsprechend dem Atomgesetz (AtG) die Endlagervorausleistungsverordnung (Endlager-VlV) erlassen. Vorausleistungen werden auf künftige Beiträge erhoben und mit diesen später verrechnet.

Abfälle entstehen aber nicht nur beim Betrieb kerntechnischer Anlagen, sondern auch bei deren Stilllegung. Die Stilllegung einer kerntechnischen Anlage muss auch finanziell abgesichert sein. Dabei wird zwischen Anlagen der öffentlichen Hand und Anlagen der Energie-Versorgungsunternehmen unterschieden:

  • Die Stilllegung von Anlagen der öffentlichen Hand wird aus laufenden öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert. Auch die Kosten für die Endlagerung der radioaktiven Abfälle sind hier eingeschlossen.
  • Die Stilllegung von kerntechnischen Anlagen der privatrechtlichen Energieversorgungsunternehmen (EVU) wird durch Gelder bezahlt, die während ihrer Betriebszeit zurückgelegt wurden. Grundlage dafür gemäß Handelsrecht (§ 249ff HGB) ist die aus dem Atomgesetz abgeleitete öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Beseitigung der Abfälle. So soll sichergestellt werden, dass die Stilllegung und der Rückbau von Kernkraftwerken finanziell abgedeckt ist.
    Wenn das Endlager verschlossen ist, entstehen weitere Kosten, da das Gelände für eine gewisse Zeit überwacht werden muss. Die behördlichen Kontrollen beschränken sich im Wesentlichen auf passive Maßnahmen. Damit sind die zu erwartenden Kosten gering.
  • Die Gesamtkosten für das Projekt Konrad sind abhängig von der Betriebsdauer und unabhängig von der im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens genehmigten einzulagernden Abfallmenge. Die Höhe der volumenbezogenen Kosten hängt vom angesetzten Szenario ab.

Die unterschiedlichen Prognosen zum Abfallanfall bis 2080 ergeben folgende Volumenanteile der Verursachergruppen öffentliche Hand, Energieversorgungsunternehmen und kerntechnische Industrie. Der Anteil der Landessammelstellen ist gering und wird bei dieser Gegenüberstellung nicht berücksichtigt:

 Prognose nach Erfahrungen der Energiewerke Nord Prognose nach Erfahrungen der Energiewerke Nord

 Prognose nach Abfallmeldungen zur Bilanz 2004 Prognose nach Abfallmeldungen zur Bilanz 2004

Bei Wahl des Volumens als Maßstab des Vorteils nach AtG – wie er bisher für das Projekt Konrad hilfsweise angesetzt wurde – ergibt sich eine Kostenaufteilung entsprechend der oben stehenden Grafiken.

Hintergrund zu den Kostenänderungen beim Umbau zum Endlager

Bis zum Abschluss der ordentlichen Gerichtsverfahren der Kläger gegen das Endlager war es politischer Wille, dass keinerlei vorbereitende Arbeiten und keine umfangreicheren Sanierungstätigkeiten an der 1957 errichteten Schachtanlage in Angriff genommen werden. Seit 2007 wird Schacht Konrad zu einem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle umgebaut. Für diesen Umbau müssen die der Genehmigung zugrunde liegenden Unterlagen, die allesamt noch aus den 80er und 90er Jahren stammen, überarbeitet und auf den aktuellen technischen Stand gebracht werden. Dabei werden die bisherigen Schätzungen der Kosten für den Umbau von Schacht Konrad zum Endlager anhand der aktuellen Situation auf Basis aktueller Planungen und Ausschreibungsergebnisse erstmals konkret berechnet.

Die höheren Kosten lassen sich insbesondere auf unternehmerische Rahmenbedingungen der Privatwirtschaft zurückführen. So begründet die als Dritte mit den bergmännischen Arbeiten vor Ort beauftragte DBE die Kostenerhöhung mit der im Laufe der vergangenen Jahrzehnte veränderten Marktsituation. Beispielsweise sind nur noch wenige Bergbau-Spezialfirmen am Markt. Auch spezifische Kostensteigerungen in bestimmten Bereichen werden von der DBE genannt. Weitere Kostenänderungen ergeben sich durch die Nebenbestimmungen zum Planfeststellungsbeschluss, der 2007 rechtskräftig geworden ist. Außerdem haben sich die Anforderungen durch die zu erfüllenden technischen Regelwerke wie z.B. die DIN, die Energieeinsparverordnung, etc. erhöht. Der Zustand der vorhandenen Anlage hat sich über die Jahre zunehmend verschlechtert. Dazu kommen wie auch in anderen Lebensbereichen die allgemeinen Preissteigerungen, Lohn- und Gehaltsänderungen und die Mehrwertsteuererhöhung. Für die Kostenberechnung wurden bislang etwa 25 Prozent der insgesamt geplanten Bauausführungen aktualisiert. Die DBE geht deshalb von weiteren Kostensteigerungen aus.

Stand: 8. März 2010

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