Verantwortlichkeiten beim Endlagerbetrieb

Die Zuständigkeiten für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen werden im Atomgesetz (AtG) geregelt. Nach Paragraph 9a Abs. 3 AtG hat der Bund Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle einzurichten. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist die dafür zuständige Behörde und damit verantwortlich „für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle.“ Die Gesamtverantwortung für die Errichtung und den Betrieb von Bundesendlagern liegt beim Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Das BfS führt somit allein verantwortlich den Endlagerbetrieb.
In Deutschland gibt es vier Endlagerprojekte, für die das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig ist: Konrad, Morsleben, Asse und Gorleben. Während Gorleben noch ein Erkundungsbergwerk ist und heute nicht entschieden ist, ob dort jemals radioaktive Abfälle endgelagert werden, befinden sich in Morsleben und der Asse bereits radioaktive Abfälle. Die beiden Endlager müssen noch nach Atomgesetz geschlossen werden. Konrad hingegen wird zum Endlager umgerüstet und soll 2014 fertig gestellt sein.
Die Anlage von Schacht Konrad 1
Das Bundesamt für Strahlenschutz allein ist bei der Schachtanlage Konrad für die Errichtung, also den Umbau des Bergwerkes zum Endlager, den Betrieb, die Einlagerung der radioaktiven Abfälle sowie die spätere Schließung des Endlagers zuständig. Diese Verantwortung kann weder in diesem Fall noch bei anderen Endlagerprojekten auf Dritte übertragen werden. Zwar darf sich das Bundesamt für Strahlenschutz nach §9a Abs 3 AtG bei der Erfüllung seiner Pflichten weiterer Partner bedienen, doch bedeutet das nicht, dass auch die Verantwortung auf einen Dritten übergehen kann. Private Firmen dürfen das Bundesamt für Strahlenschutz lediglich bei der Errichtung und dem Betrieb von Endlagern unterstützen.
Der Dritte, der das Bundesamt für Strahlenschutz unterstützt, ist die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) in Peine. Sie wird besonders bei der Errichtung des Endlagers Konrad präsent sein.
Da die alleinige Verantwortung für den Bau und Betrieb von Endlagern beim Bundesamt für Strahlenschutz liegt, werden die Strahlenschutzbeauftragten, nach Atomgesetz sowie Bergrecht verantwortlichen Personen bei der DBE nicht von der DBE selbst bestellt. Sie werden vom Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz in seiner Eigenschaft als Strahlenschutzverantwortlicher, Bergbauunternehmer nach Bundesberggesetz und Inhaber des Planfeststellungsbeschlusses nach Paragraph 9b AtG bestellt.







