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Endlager Konrad (Link zur Startseite)


Warum man auch weiterhin Naturprodukte aus Salzgitter genießen kann.

Der Grenzwert der Strahlenbelastung einen Menschen ist durch die Strahlenschutzverordnung festgelegt. Für Ableitungen und Direktstrahlung aus dem Betrieb des Endlagers Konrad beträgt er ein Millisievert pro Jahr. Das ist ungefähr die Hälfte der natürlichen in Deutschland vorkommenden Strahlenbelastung.

Das Bundesamt für Strahlenschutz musste nachweisen, dass die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung eingehalten werden, wenn radioaktiver Abfall in Konrad eingelagert wird.

Modellrechnungen, die die Strahlenbelastung ermitteln, gehen dabei immer vom ungünstigsten Fall aus. Das heißt, die zugrunde gelegten Randbedingungen und Annahmen sind so gewählt, dass die Auswirkungen nicht unterschätzt werden können. Um die potenzielle Strahlenbelastung zu berechnen, nimmt man zum Beispiel an, dass sämtliche Lebensmittel, die ein Mensch verzehrt, sowie das gesamte Trinkwasser aus der unmittelbaren Umgebung der Anlage stammen.

Die maximale Strahlenbelastung, die während der Einlagerung entsteht, beträgt für keine Altersgruppe der Bevölkerung mehr als 0,19 Millisievert pro Jahr für die effektive Dosis. Radioaktive Stoffe werden mit den Abwässern und der Abluft abgeleitet und gelangen so in die Umgebung. Selbst Personen, die sich das ganze Jahr direkt am Zaun der Anlage aufhalten, könnten maximal eine Dosis von 0,6 Millisievert pro Jahr durch Direktstrahlung erhalten. Der Grenzwert aus der Strahlenschutzverordnung für Einzelpersonen der Bevölkerung von einem Millisievert pro Jahr für die effektive Dosis wird also sicher eingehalten.

Aus radiologischer Sicht ist daher jede Art der Nutzung des Geländes um die Aue und um das Endlager Konrad unbedenklich.

Die Bedingungen, die zugrunde gelegt wurden, um die Strahlenbelastung der Beschäftigten im Endlager Konrad abzuschätzen, werden ebenfalls tatsächlich nicht eintreten. Die Genehmigungsbehörde hat Nebenbestimmungen erlassen, deren Ziel es ist, die Strahlenbelastung des Betriebspersonals zu minimieren.

Das erklärte Ziel des Bundesamtes für Strahlenschutz ist es, die unvermeidbaren Ableitungen und die damit verbundenen Strahlenbelastungen auch unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte und der genehmigten Ableitungswerte so gering wie möglich zu halten.

Vergleichstabelle Strahlenbelastung
BelastungspfadStrahlenbelastung und Grenzwerte nach StrlSchV in Millisievert pro Jahr

Säugling
Alter < 1 Jahr

Erwachsener
Alter > 17 Jahre

Grenzwert

Abluft (§ 47)0,050,0280,3
Abwasser (§ 47)0,1390,0610,3
Direktstrahlung (§ 46)0,6 1)0,62)
Summe aus den Ableitungen +
Direktstrahlung (§ 46)
0,790,691

1) Für die Strahlenbelastung durch Direktstrahlung wird auch beim Säugling der Wert für den Erwachsenen verwendet.
2) Für die Direktstrahlung gilt der Grenzwert 1 Millisievert pro Jahr abzüglich der Strahlenbelastung aus Ableitungen.

Vergleich der berechneten maximalen Strahlenbelastung durch die Direktstrahlung und die Ableitungen radioaktiver Stoffe mit der Abluft und dem Abwasser aus dem Endlager Konrad mit den Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung. Aufgeführt ist die effektive Dosis für die am höchsten belastete Person (Säugling) und dem Erwachsenen.

Wenn Sie mehr über die Gesundheit und Ernährung im Zusammenhang mit dem Endlager Konrad wissen möchten, können Sie sich hier vertiefende Informationen als PDF herunterladen oder klicken Sie auf Experteninformationen!

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